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   BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96   

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https://dejure.org/1996,16231
BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96 (https://dejure.org/1996,16231)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1996 - 9 B 406.96 (https://dejure.org/1996,16231)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1996 - 9 B 406.96 (https://dejure.org/1996,16231)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
    Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - (BVerfGE 83, 216) mit der Begründung, das Berufungsgericht habe lediglich geprüft, "ob es eine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner oder individuelle Verfolgung gibt, nicht jedoch, ob die Voraussetzung für eine Einzelverfolgung aufgrund von Gruppenmerkmalen unterhalb der Schwelle der Gruppenverfolgung gilt".
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
    Darin liege zugleich eine Abweichung vom Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (BVerwGE 88, 367).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - geltend macht, zeigt sie eine Abweichung nicht auf; dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1996 - BVerwG 9 B 266.96 -).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
    Sie legt auch nicht dar, inwiefern in der unterlassenen Prüfung einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (vgl. zuletzt etwa den Beschluß des Senats vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 -) hier ausnahmsweise eine Abweichung gleichwohl in Betracht kommen könnte, weil sich das Berufungsgericht durch das Unterlassen der Prüfung deutlich erkennbar in einen grundsätzlichen Widerspruch zur angeführten Rechtsprechung gesetzt hätte.
  • BVerwG, 15.07.1996 - 9 B 266.96

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes durch Anbringung von Kritik an der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 9 B 406.96
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - geltend macht, zeigt sie eine Abweichung nicht auf; dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1996 - BVerwG 9 B 266.96 -).
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